Lange Jahre konnten Emerging-Markets-Anleger auf das robuste Wachstum der chinesischen
Wirtschaft vertrauen. Damit könnte es fürs Erste vorbei sein. Insbesondere der Immobiliensektor
steckt in einer Krise und fällt damit nicht nur als Konjunkturmotor aus, sondern schlägt auch auf
das Konsumverhalten der Chinesen durch. Die kaufen so wenig, dass die Teuerungsrate gen null
tendiert. Im vergangenen November fiel sie auf 0,2 Prozent (aufs Jahr hochgerechnet). Im
direkten Monatsvergleich sind die Preise sogar von Oktober bis November um 0,6 Prozent
gefallen. Damit steht das Deflationsgespenst im Raum. Ein Rückgang des Preisniveaus gilt als
noch brisanter für die Konjunktur als eine Inflation.
Nichtsdestotrotz peilte die Regierung in Peking bis zuletzt ein BIP-Wachstum von 5 Prozent für
2024 an. Wie es im laufenden Jahr und mittelfristig für die chinesische Wirtschaft weitergeht,
entscheidet sich maßgeblich im Weißen Haus in Washington. Dessen neuer Hausherr Donald
Trump hat eine konfrontative Handelspolitik gegenüber Peking angekündigt, die vor allem auf
hohe Zölle setzt.
Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und
Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder
Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis
1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen
– findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen
werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu
betreiben.
Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies
beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der
sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter
https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend
ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine
Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit
Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.