Die sprunghafte Handelspolitik der Trump-Administration hat die US-Börsenkurse auf Talfahrt geschickt. Zuvor eilten sie von Rekord zu Rekord und galten als sichere Bank im Portfolio, häufig in Form von ETFs auf Indizes wie Dow Jones, Nasdaq, S&P oder den USA-lastigen MSCI World. Auch wenn diese zuletzt Erholungstendenzen zeigten, stellt sich für viele deutsche Anleger die Frage, was mit den US-Beteiligungen geschehen soll: halten oder verkaufen?
Hört man sich unter Investmentexperten um, wird ein Tenor deutlich: Ruhe bewahren. Bei Aktienengagements gehören Schwankungen dazu und können mit langfristigem Anlagehorizont ausgesessen werden. Immerhin ist die US-Ökonomie bisher nach jeder Krise zurückgekommen und erneut durchgestartet. Eine zweite häufige Empfehlung lautet: auf breite Diversifikation setzen, über Assetklassen, Branchen und Weltregionen hinweg. Eine einseitige Fokussierung auf US-amerikanische Aktien ist mithin grundsätzlich brisant, auch ohne akute wirtschaftspolitische Unsicherheiten.
Im April und Mai ist das Risiko für Autofahrer, mit einem Wildtier zu kollidieren, gegenüber den restlichen Monaten deutlich erhöht. Der Versicherer-Gesamtverband GDV rät daher zu besonderer Vorsicht und stetiger Bremsbereitschaft, vor allem in Wäldern und an Feldrändern. Sehe man ein Wildtier auf der Straße, solle man abbremsen, abblenden und hupen – Fernlicht dagegen empfehle sich nicht, auch nicht als „Lichthupe“, da geblendete Tiere zum Erstarren neigen. Falls man nicht mehr vor dem Tier zum Stehen kommen kann, seien Ausweichmanöver nur unter günstigen Umständen eine gute Wahl. „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten folgende Schritte beherzigt werden: Unfallstelle sichern, Polizei alarmieren, Tier möglichst nicht anfassen, Fotos zur Dokumentation machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherung benachrichtigen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der (Teil-)Kaskoversicherung übernommen, der Schutz bezieht sich jedoch vielfach nur auf bestimmte Tierarten wie Haarwild.