Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und
durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig.
Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
Aktuelle News
Photovoltaikmodule sind mittlerweile so günstig, dass sich die Anschaffung meist schon nach weniger als zehn Jahren amortisiert hat. Der Boom hält daher weiterhin an, über 16 Gigawatt Leistung wurden 2024 in Deutschland neu installiert, davon zwei Drittel auf Hausdächern und -fassaden. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke hat sich gegenüber 2023 sogar verdoppelt und beträgt nun rund 800.000.
Wie alle technischen Anlagen können auch Photovoltaikanlagen zu Schaden kommen oder Schäden verursachen. Um diese Risiken zu reduzieren, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeinsam mit der VDE Renewables GmbH einen Leitfaden herausgegeben, der kürzlich aktualisiert und als Entwurf online gestellt wurde (https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3145-entwurf). Er soll bei der Planung und Auswahl einer PV-Anlage ebenso unterstützen wie beim Aufbau und Betrieb. Dazu werden neben elektro- und sicherungstechnischen Aspekten auch solche der Brandschutzsicherheit und der Mechanik beleuchtet.
Gegenüber passiven Indexfonds (ETF) verlangen aktiv gemanagte Fonds höhere Gebühren, da schließlich Manpower für die Anlageentscheidungen aufgewendet werden muss. Die Mehrkosten werden, so das Versprechen, durch eine Outperformance mehr als kompensiert, sprich: Aktiv gemanagte Fonds müssen gemessen an einem Vergleichsindex eine deutliche Überrendite erwirtschaften.
Laut einer aktuellen Scope-Analyse gelingt das jedoch nicht einmal jedem fünften Fondsmanagement. Von circa 2.000 untersuchten Fonds konnten im letzten Jahr nur 386 ihren Vergleichsindex schlagen. Die besten Chancen hatten Anleger mit Schwellenländerfonds, von denen 31 Prozent eine Outperformance hinlegten. Trist sah es dagegen in der Peergroup „Aktien Deutschland“ aus: Nur 2 Prozent der aktiv gemanagten Fonds erzielten hier eine Rendite über der Indexentwicklung. Verantwortlich sind vor allem schlecht performende Nebenwerte, die den MDAX und den SDAX nach unten zogen. Wer auf aktives Fondsmanagement setzt, sollte mithin sehr genau auswählen.
Wenig Streit um Hinterbliebenengeld
18.03.2025
Die deutschen Versicherer ziehen ein positives Fazit des vor acht Jahren eingeführten Hinterbliebenengeldes. Es steht Menschen zu, die zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall enge Angehörige verloren haben. Vor der Neuregelung mussten sie einen sogenannten „Schockschaden“ geltend machen, eine durch den Verlust bedingte psychische Extrembelastung mit Krankheitswert. Seit 2017 schreibt Paragraf 844 Absatz 3 BGB vor, dass sie grundsätzlich für „das zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld“ vom Verursacher des Todesfalls bzw. von seiner Haftpflichtversicherung erhalten.
Mit der Reform verbundene Befürchtungen, es könne zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten über die Entschädigungshöhe kommen, haben sich nicht bewahrheitet – solche Fälle seien „sehr selten“, teilte der Versicherer-Gesamtverband kürzlich mit. Stattdessen komme es fast immer zu einer Einigung. Die dabei festgelegten Summen bewegen sich zwischen 1.000 und 15.000 Euro, je
nach Verwandtschaftsgrad. Im Durchschnitt werden rund 10.000 Euro als Hinterbliebenengeld gezahlt.
20 alternative Investmentfonds (AIF) kamen 2024 neu auf den deutschen Markt, zwei mehr als im Jahr zuvor. Das insgesamt prospektierte Angebotsvolumen stieg sogar um 242 Millionen auf 962 Millionen Euro. Davon entfiel allerdings fast ein Viertel auf einen einzigen Private-Equity-Fonds, der ein Eigenkapital von 233 Millionen Euro avisiert. Auch deshalb lag die Assetklasse Private Equity (7 Fonds) im Volumenranking mit einem Anteil von 52 Prozent vorn, der vormalige Spitzenreiter Immobilien (11 Fonds) kam nur auf 40 Prozent.
Konträr zum Angebotsaufwuchs entwickelte sich indes die Nachfrage der Investoren: 572 Millionen Euro an frischem Kapital vertrauten sie im vergangenen Jahr AIF an, 2023 waren es noch 683 Millionen. Der Rückgang um 16 Prozent wird von der Ratingagentur Scope, die die Zahlen erhoben hat, auf die wieder erstarkte Konkurrenz zurückgeführt. Durch die gestiegenen Zinsen sind beispielsweise deutsche Staatsanleihen wie auch Fest- und Tagesgeldkonten attraktiver geworden. Auch andere Assetklassen performten 2024 außergewöhnlich gut.
20 alternative Investmentfonds (AIF) kamen 2024 neu auf den deutschen Markt, zwei mehr als im Jahr zuvor. Das insgesamt prospektierte Angebotsvolumen stieg sogar um 242 Millionen auf 962 Millionen Euro. Davon entfiel allerdings fast ein Viertel auf einen einzigen Private-Equity-Fonds, der ein Eigenkapital von 233 Millionen Euro avisiert. Auch deshalb lag die Assetklasse Private Equity (7 Fonds) im Volumenranking mit einem Anteil von 52 Prozent vorn, der vormalige Spitzenreiter Immobilien (11 Fonds) kam nur auf 40 Prozent.
Konträr zum Angebotsaufwuchs entwickelte sich indes die Nachfrage der Investoren: 572 Millionen Euro an frischem Kapital vertrauten sie im vergangenen Jahr AIF an, 2023 waren es noch 683 Millionen. Der Rückgang um 16 Prozent wird von der Ratingagentur Scope, die die Zahlen erhoben hat, auf die wieder erstarkte Konkurrenz zurückgeführt. Durch die gestiegenen Zinsen sind beispielsweise deutsche Staatsanleihen wie auch Fest- und Tagesgeldkonten attraktiver geworden. Auch andere Assetklassen performten 2024 außergewöhnlich gut.
20 alternative Investmentfonds (AIF) kamen 2024 neu auf den deutschen Markt, zwei mehr als im Jahr zuvor. Das insgesamt prospektierte Angebotsvolumen stieg sogar um 242 Millionen auf 962 Millionen Euro. Davon entfiel allerdings fast ein Viertel auf einen einzigen Private-Equity-Fonds, der ein Eigenkapital von 233 Millionen Euro avisiert. Auch deshalb lag die Assetklasse Private Equity (7 Fonds) im Volumenranking mit einem Anteil von 52 Prozent vorn, der vormalige Spitzenreiter Immobilien (11 Fonds) kam nur auf 40 Prozent.
Konträr zum Angebotsaufwuchs entwickelte sich indes die Nachfrage der Investoren: 572 Millionen Euro an frischem Kapital vertrauten sie im vergangenen Jahr AIF an, 2023 waren es noch 683 Millionen. Der Rückgang um 16 Prozent wird von der Ratingagentur Scope, die die Zahlen erhoben hat, auf die wieder erstarkte Konkurrenz zurückgeführt. Durch die gestiegenen Zinsen sind beispielsweise deutsche Staatsanleihen wie auch Fest- und Tagesgeldkonten attraktiver geworden. Auch andere Assetklassen performten 2024 außergewöhnlich gut.
Geld zurück vom unseriösen „Finanzcoach“?
26.02.2025
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
Pessimisten sorgen weniger fürs Alter vor
25.02.2025
Nach dem Renteneintritt sind in der Regel noch mehrere Lebensjahrzehnte zu erwarten. Wie
viele es statistisch sein werden, unterschätzen viele Menschen – und halten Altersvorsorge in
der Folge für weniger wichtig. Das erbrachte kürzlich eine Umfrage des europäischen
Versicherer-Dachverbands Insurance Europe unter rund 15.700 Personen in 15 Ländern.
Wer seine eigene Lebenserwartung unterschätzt, hat im Schnitt 0,68 Vorsorgeprodukte
abgeschlossen, während „Überschätzer“ über 0,79 verfügen. In Deutschland fällt der Unterschied
mit 0,95 zu 1,14 noch größer aus. Aufschlussreich sind auch die Quoten derjenigen, die
überhaupt für den Ruhestand vorsorgen: Bei den Pessimisten sind es in Deutschland 67, bei den
Optimisten 77 Prozent.„Wer denkt, nicht sehr alt zu werden, spart sich das Sparen
möglicherweise gleich ganz“, bringt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
des Versicherer-Gesamtverbands GDV, die Problematik auf den Punkt.
Aktuell beträgt die Rest-Lebenserwartung hierzulande übrigens für eine 60-jährige Frau gut 25
Jahre, gleichaltrige Männer können statistisch noch mit 21,3 Lebensjahren rechnen. Grund
genug, die Altersvorsorge ernst zu nehmen.